I. Allgemeines
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- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, die von Photo Lill, Inhaberin Shahnaz Taheri ausgeführt werden.
Sie gelten als vereinbart durch die Erteilung des Auftrages durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber verzichtet auf eigene Vertragsbedingungen.
Abweichende Vereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vor dem Beginn der Ausführung des Auftrages von Photo Lill, Inhaberin Shahnaz Taheri anerkannt und bestätigt werden.
- Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen, die von Photo Lill, Inhaberin Shahnaz Taheri ausgeführt werden.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von Photo Lill, Inhaberin Shahnaz Taheri hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, digitale elektronische Stehbilder, Datenträger jeglicher Art, Videos usw.)
II. Urheberrecht / Nutzungsrechte
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- Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
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- Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
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- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Nutzungsrechte werden nur an den Werken übertragen, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt, nicht an Werken die nur zur Sichtung oder Auswahl überlassen werden.
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- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
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- Der Besteller eines Bildes i.S. von § 60 UrhG hat kein Recht das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
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- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung durch den Auftraggeber berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf verlangen als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden, sofern nichts Anderes vereinbart wurde. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung durch den Auftraggeber berechtigt den Fotografen zum Schadenersatz.
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- Jegliche medienbezogene Publikation und Nutzung der Bildern, oder Wiedergabe der Bilddateien im Internet, oder anderen Medien können nur dem Copyright-Vermerk mit Link, wie folgt, verwendet werden:
Foto: © https://www.photo-lill.de, Name des Fotografen; Ort und sofern veröffentlicht, Jahreszahl der ersten Veröffentlichung.
- Jegliche medienbezogene Publikation und Nutzung der Bildern, oder Wiedergabe der Bilddateien im Internet, oder anderen Medien können nur dem Copyright-Vermerk mit Link, wie folgt, verwendet werden:
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- Die Bearbeitung und Veränderung von Bildmaterials des Fotografen und deren Verbreitung im Internet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf digitalen Datenträgern, die öffentliche Wiedergabe auf Bildschirmen oder Projektoren sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen gestattet.
- Ungeachtet der übertragenen Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Werke im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Eine öffentliche Wiedergabe wird bei Werken, die erkennbare Personen zeigen, nur mit deren Einverständnis erfolgen.
III. Haftung
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- Wir behandeln alle uns für die Ausführung des Auftrages überlassenen Aufnahmeobjekte, insbesondere Vorlagen, Filme, Originalunterlagen mit großer Sorgfalt. Sollte trotz unserer Sorgfalt eine Beschädigung auf die Aufnahmeobjekte, oder Verlust vorkommen, haften wir gegenüber dem Auftraggeber nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens und Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
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- Wir empfehlen deshalb dem Auftraggeber, die uns übergebenen Aufnahmeobjekte und Unterlagen selbst versichern zu lassen. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Einbruch, Feuer oder Wasser etc. haften wir nur bis zur Höhe, zu der Photo Lill, Inhaberin Shahnaz Taheri, ihrerseits eine Versicherung für diese Risiken abgeschlossen hat, wenn uns oder unserem Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
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- Bei Verlust der Aufnahmen / digitalen Dateien wird nicht gehaftet.
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- Die Aufbewahrung digitaler Dateien ist nicht Teil des Auftrags. Die digitalen Dateien werden ohne Gewähr 3 Jahre digital archiviert und anschließend nur nach Absprache und gegen Berechnung über den Bearbeitungszeitraum hinaus gespeichert.
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- Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
IV. Gewährleistung
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- Schadenersatz-Ansprüche bestehen nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Fotografen.
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- Ein Mangel liegt nur dann vor, wenn die Lichtbilder oder Waren oder Leistungen nicht dem technischen Stand insbesondere aktueller Entwicklungs- und Bearbeitungsmethoden entsprechen.
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- Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
- Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
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- Bei berechtigter Reklamation hat der Auftraggeber Anspruch auf kostenlose Ersatzlieferung oder Nachbesserung des mangelhaften Produktes innerhalb angemessenem Zeitraum.
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- Bei berechtigten Beanstandungen wird nach Wahl des Fotografen Nachbesserung gewährt oder Ersatz geliefert.
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- Die weitergehenden Ansprüche des Auftraggebers bestehen nur dann, wenn die Ersatzlieferung oder die Nachbesserung wiederum mit Mängeln behaftet ist und wesentliche Mängel vom Fotografen nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt worden sind oder zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt und insbesondere vor ihrer Weiterverarbeitung auf Vertragsrichtigkeit bzw. Mängel zu prüfen. Werden erkennbare Mängel nicht binnen 7 Tagen nach Eingang der Lieferung beim Auftraggeber schriftlich unter Vorlage aller Unterlagen bei uns vorgelegt, so erlischt jeder Gewährleistungsanspruch. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss dieser unverzüglich, spätestens 7 Tage nach der Entdeckung, geltend gemacht werden. Andernfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
V. Leistungsstörung, Schadenersatz
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- Zeitpläne und Liefertermine sind nur bindend, wenn sie von dem Fotografen ausdrücklich als bindend bestätigt worden sind.
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- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Hat der Auftraggeber die Verzögerung zu vertreten, so kann der Fotograf auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
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- Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das den Fotografen hierfür ein Verschulden trifft, so hat er dem Fotografen 50 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
- Kündigt der Auftraggeber den Auftrag vor Beginn der Ausführung, ohne das den Fotografen hierfür ein Verschulden trifft, so hat er dem Fotografen 50 % der Gesamtauftragssumme als Schadensersatz zu zahlen.
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- Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen.
- Unterbleibt bei einer Bildveröffentlichung durch den Auftraggeber die Benennung des Bildautors, so hat der Auftraggeber einen Schadensersatz in Höhe des vereinbarten Entgelts zu zahlen.
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- Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung, Wiedergabe oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber, hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Fünffachen des für diese Nutzung vereinbarten Nutzungshonorars zu zahlen. Sollte kein Nutzungshonorar vereinbart sein, ist das Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk zu zahlen.
- Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung, Wiedergabe oder Weitergabe eines Werkes durch den Auftraggeber, hat dieser einen Schadensersatz in Höhe des Fünffachen des für diese Nutzung vereinbarten Nutzungshonorars zu zahlen. Sollte kein Nutzungshonorar vereinbart sein, ist das Doppelte des üblichen Nutzungshonorars, mindestens jedoch 200,00 € pro Werk zu zahlen.
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- Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
- Dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Bild-Dateien und Daten in Form von PDF-Kontaktbogen der gemachten Lichtbilder vom Fotografen, sind nur zur Ansicht für den Auftraggeber erstellt. Bei unberechtigter Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Kontaktbogens durch den Auftraggeber, hat dieser einen Schadensersatz in Höhe von 100% auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
VI. Angebot / Vergütung
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- Angebote und Kostenvoranschläge des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich. An von ihm erstellten Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Grafiken, Plänen und anderen Unterlagen behält sich der Fotograf sämtliche Nutzungs- und Verbreitungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Nichterteilung des Auftrags sind diese unverzüglich an den Fotografen zurück zu geben.
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- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale vereinbart.
- Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
VII. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller dem Fotografen aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Forderungen bleiben die gelieferten Werke und Datenträger Eigentum des Fotografen.
VIII. Preise / Zahlung
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- Alle Leistungen und Lieferungen werden nach der am Tage der Auslieferung gültigen Preisliste oder entsprechend unserem individuellen Angebot in Rechnung gestellt.
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- Die Preisliste enthält stets Nettopreise; die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe wird gesondert erhoben.
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- Alle Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, sofort Netto Kasse zur Zahlung fällig.
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- Im Falle von Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Beim Kauf durch einen privaten Verbraucher reduziert sich dies auf 5% über dem Basiszinssatz. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
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- Bei Erstaufträgen sind wir berechtigt, Vorauskasse zu erbitten.
- Bei Auftragserteilung durch den Privatverbraucher, ist die Zahlung der vereinbarten, oder eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme in bar zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig.
IX. Lieferung / Versand
Wir beliefern unseren Auftraggeber mit der deutschen Post und DHL. Es sei denn, der Auftraggeber wünscht ausdrücklich einen anderen Lieferanten. Der Versand aller Lieferungen erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Eine Transportversicherung schließen wir nur ab, wenn der Auftraggeber dieses ausdrücklich wünscht und die Kosten dafür übernimmt.
X. Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
XI. Gerichtsstand
Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
XII. Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.